Firmenrechtsschutzversicherung

Im Geschäftsalltag kommt es immer wieder zu Uneinigkeiten zwischen Handelspartnern, Streitereien mit Angestellten und sogar auch zu Auseinandersetzungen, die vor Gericht ausgetragen werden müssen. Im Prinzip ist fast kein Unternehmen in Deutschland davor gefeit, hin und wieder in einen Prozess hineingezogen zu werden oder diesen selbst anzustreben. Für genau solche Fälle gibt es die Firmenrechtsschutzversicherung. Doch was wird mit dieser genau versichert und wann wird der Versicherungsschutz unwirksam? Es folgt ein kleiner Überblick.

Firmenrechtsschutz ist unverzichtbar für Unternehmen

Die Firmenrechtsschutzversicherung gehört zu den wichtigsten betrieblichen Versicherungen überhaupt und ist für fast alle Unternehmen unverzichtbar. Dies gilt für ein DAX-Unternehmen mit mehreren Tausend Angestellten genauso wie für ein Ein-Personen-Unternehmen. Auch Selbstständige, die als Kleinunternehmer tätig sind, sollten in jedem Fall eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Welche Kosten werden von Firmenrechtsschutz übernommen?

Frau zeigt nach oben zum Firmenrechtsschutz FormularPrinzipiell kommt diese Versicherung für alle Kosten auf, die aus Rechtsstreitigkeiten entstehen können. Bezahlt werden mit ihr sämtliche Kosten, die bei Gericht entstehen, und die für den Anwalt fällig werden. Bezahlt werden zudem auch die Kosten für eine eventuelle Kaution, für Gutachter- und Sachverständige sowie gegebenenfalls auch für die finanziellen Belastungen des Gegners, wenn der Prozess verloren wird. Nicht zuletzt werden auch die Kosten bei einer strafrechtlichen Verfolgung übernommen, so lange kein vorsätzliches Handeln vorliegt. In welchem Umfang bezahlt wird, hängt wie bei vielen Versicherungen von der Police und der darin vereinbarten Schadenssumme ab. Je besser der Versicherungsschutz ist, desto höher sind in der Regel die Rechtsschutzversicherung Kosten.


Wie teuer eine Versicherung wird, hängt letztendlich auch davon ab, wie viele Personen über die Versicherung geschützt werden müssen. Gibt es nur einen Versicherungsunternehmer, so beträgt die Höhe der Versicherungskosten im Jahr nur wenige Hundert Euro. Und diese können dann noch auf kleine Monatsraten aufgeteilt werden. Wie so oft gilt es daher vor dem Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung, im Internet verschiedene Angebote zu vergleichen. Sogenannte Vergleichsrechner können hier gute Dienste tun und berücksichtigen auch individuelle Gegebenheiten.

Beispiele für Leistungen der Firmenrechtsschutz

Zu Rechtsstreitigkeiten kann es sowohl mit Kunden als auch mit Lieferanten oder den eigenen Mitarbeitern kommen. Sehr häufig an der Tagesordnung sind auch immer wieder juristische Auseinandersetzungen mit einem Vermieter. Ein typisches Beispiel: Ein Unternehmen expandiert und möchte ausziehen. Plötzlich werden ein paar Kratzer im Fußboden zum Streitfall. Der Vermieter ist der Meinung, dass diese Kratzer neu sind und der Schaden ersetzt werden muss. Der Mieter ist dagegen der Meinung, dass es sich hier um einen Altschaden handelt  bzw normalen Verschleiß. Schnell geht es vor Gericht, um die Argumente vor einem Richter auszutauschen. Versichert sind über die Firmenrechtsschutzversicherung generell der Inhaber der Firma sowie alle Angestellten.

Tipp: Lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema ob eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist oder nicht.

Optionen bei der Firmenrechtsschutzversicherung auswählen

Grundsätzlich können Versicherungsnehmer beim Abschluss der Police aus verschiedenen Optionen auswählen: Mitversichert werden können die Bereiche Verkehr, Immobilien und Privatleben. Der Bereich Privatleben ist vor allem für Selbstständige, die als Einzelunternehmer tätig sind, sinnvoll. Sie brauchen dann keine weitere private Rechtsschutzversicherung auswählen. Der Bereich Immobilenrechtsschutz ist nicht nur für gewerbliche Mieter wichtig, sondern vor allem für gewerbliche Vermieter. Besitzt eine Firma mehrere Immobilien, dann kommt es fast schon regelmäßig vor, dass juristisch gestritten und ein Anwalt eingeschaltet werden muss.

Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?

Business Meeting in einem UnternehmenDie Firmenrechtsschutzversicherung zahlt nicht, wenn ein vorsätzliches Verhalten vorliegt und auch nachgewiesen wird. In jedem Fall werden Vorfälle aus den Bereichen Betrug und Diebstahl ausgeschlossen. Liegt ein vorsätzliches Verhalten vor, kann es zwar sein, dass die Versicherung erst einmal bis zur Urteilssprechung für die angefallenen Kosten aufkommt, aber nach dem Urteil die Kosten von dem Versicherungsnehmer zurückfordert. Wer nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig gehandelt hat, behält seinen Versicherungsanspruch. Ob die Versicherung letztendlich zahlt, kann also auch von ein paar kleinen Feinheiten im Urteil abhängen. Ebenfalls greift der Versicherungsschutz nicht, wenn ein Verfahren bereits am Laufen ist oder sich zwingend ankündigt und erst dann die Versicherung abgeschlossen wird. Lesen Sie hier den Beitrag Wartezeit bei Rechtsschutzversicherungen.

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (6 votes, average: 4,67 out of 5)
Loading...