Verkehrsrechtsschutz Test und Vergleich

Kaputtes Auto vor GerichtIn kaum einem Bereich kommt es so häufig zu Streitigkeiten wie im Straßenverkehr. Oftmals kann bereits ein kleiner Fahrfehler zu einem Rechtsstreit führen, der am Ende vor einem Gericht landet. Dabei können für Anwalt, Gericht oder Sachverständige immense Kosten entstehen. Glücklich schätzen kann sich, wer für einen solchen Fall mit einem Verkehrsrechtsschutz vorgesorgt hat. Eine Police kann sowohl einzeln wie auch im Paket mit anderen Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen werden.

Unterschiede Verkehrrechtsschutzversicherung und Kfz Versicherung

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht ist der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzes nicht gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Assekuranzen unterscheiden sich die angebotenen Leistungen wie auch Prämien und Deckungssummen. Dazu können Versicherungsnehmer wählen ob die Police für ein oder mehrere Fahrzeuge gelten und ob neben dem Versicherungsnehmer auch Partner und Kinder abgesichert werden sollen.

Glückliche Frau durch Verkehrrechtsschutz abgesichertZum Versicherungsschutz gehören Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld sofern die Ursache hierfür in einem Verkehrsunfall liegen. Dazu sind alle Verfahren vor Gerichten und Behörden versichert sofern der Fahrer beim begehen einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit mit dem Fahrzeug im Besitze einer gültigen Fahrerlaubnis war. Dies gilt auch bei fahrlässig und nicht vorsätzlich begangenen Straftaten. Dagegen ist es bei Ordnungswidrigkeiten unerheblich ob diese fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurden. Der Verkehrsrechtsschutz kommt zudem auch für Rechtsstreitigkeiten im Vertrags- und Sachenrecht auf, falls ein Auto Ursache der Streitigkeit ist. So werden beispielsweise auch Streitigkeiten mit dem Finanzamt bezüglich der zu zahlenden Kraftfahrzeugsteuer übernommen.


Der Verkehrsrechtsschutz kommt auf für:

    • Gerichtskosten
    • Aufwendungen für eigenen und gegnerischen Anwalt
    • vom Gericht bestellte Gutachter
    • für den Schriftverkehr anfallende Kosten

Je nach Anbieter gibt es noch weitere Leistungen wie eine telefonische Rechtsberatung oder die Kostenübernahme einer außergerichtlichen Mediation.

Tipp: Lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema ob eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist oder nicht.

Ausgeschlossene Leistungen bei Verkehrsrechtsschutz

Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Leistungen, welche durch die Kfz-Haftpflicht abgedeckt werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Unfallgegner unberechtigte Schadensersatzansprüche stellt. Diese werden immer von der Kfz-Haftpflicht abgewehrt. Dazu besteht ein Leistungsausschluss bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die ohne gültige Fahrerlaubnis begangen werden. Dies gilt auch für Straftaten, die vorsätzlich begangen wurden. Dazu sind auch Ordnungswidrigkeiten in den Bereichen Halte- und Parkverbot vom Versicherungsschutz ausgenommen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn diese ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind. Ein weiterer Ausschluss besteht für Rechtsstreitigkeiten gegen Bahn- oder Fluggesellschaften aufgrund Verspätungen sowie für Streitigkeiten mit der eigenen Versicherung.\r\nBesten Angebote für einen Verkehrsrechtsschutz bei Stiftung Warentest.

Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrer Ausgabe 07/2012 spezielle Angebote für einen Verkehrsrechtsschutz untersucht und bewertet. Dabei zogen die Prüfer ein durchweg positives Fazit. Die Leistungen vieler Versicherer gehen weit über einen Rechtsschutz nach Verkehrsunfällen hinaus. So sind auch Rechtsstreitigkeiten nach einem Autokauf oder Unfälle von Fußgängern bzw. Radfahrern versichert.

Im Rechtsschutzversicherung Test wurden die Angebote von 28 Rechtsschutzversicherern und 3 Automobilclubs getestet. Dabei wurden die Tarife nach unterschiedlichen Lebenssituationen bewertet. Hierzu gehört eine Familienversicherung für ein oder mehrere Fahrzeuge, ein Verkehrsrechtsschutz für Singles mit einem oder ohne eigenes Fahrzeug.

Günstigste Verkehrsrechtsschutz für Familien mit mehreren Fahrzeugen

  • Örag (97 Euro)
  • BGV Badische (98 Euro)
  • ADAC (97 Euro zzgl. Mitgliedsbeitrag)
  • ARAG (127 Euro)

Günstigste Verkehrsrechtsschutz für Familien mit einem Fahrzeug

  • Alte Leipziger (83 Euro)
  • ARAG (84 Euro)
  • Deurag (87 Euro)
  • ADAC (70 Euro plus Mitgliedsbeitrag)

Günstigste Verkehrsrechtsschutz für Singles mit einem Fahrzeug

  • BGV Badische (65 Euro)
  • ÖRAG (69 Euro)
  • Alte Leipziger (70 Euro)
  • ARAG (71 Euro)

Günstigste Rechtsschutz für Singles ohne eigenes Fahrzeug:

    • ADAC (45 Euro plus Mitgliedsbeitrag)
    • ARAG (59 Euro)

Die genannten Jahresprämien gelten für eine Police ohne Selbstbehalt. Bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro können Versicherte im Schnitt etwa 20 Euro pro Jahr einsparen. Lesen Sie hier mehr zum Thema Rechtsschutzversicherung Kosten.

Leistungen der Verkehrsrechtsschutzversicherung Testsieger

Bei der von Finanztest empfohlenen Tarifen erhalten Versicherte in jedem Fall die folgenden Leistungen und Bedingungen:

    • Vertrags- und Sachenrecht
    • Der Versicherungsschutz gilt unter anderem für Kauf-, Miet- und Leasingverträge
    • Private Internetgeschäfte
    • Der Rechtsschutz gilt auch dann, wenn sich der Gerichtsstand der Gegenpartei im Ausland befindet. Dies ist beispielsweise bei einer Autovermietung der Fall, welche über das Internet abgeschlossen wurde.
    • Verwaltungsrechtsschutz
    • Zum Leistungsumfang gehören Prozesse vor dem Verwaltungsgericht beispielsweise wegen einer entzogenen Fahrerlaubnis
    • Versicherungsschutz gilt auch bei einer beruflich bedingten Auslandstätigkeit, falls diese nicht aufgrund einer Abordnung oder Versetzung beruft und der Versicherungsnehmer nicht selbstständig ist.
    • Pro Versicherungsfall wird eine Selbstbeteiligung nur einmal fällig und beträgt maximal 150 Euro.
    • Alle Versicherer verzichten bei den empfohlenen Angeboten auf eine Wartezeit.

Mögliche Zusatzleistungen der Versicherer

Bei einigen Anbietern werden auch Rechtsstreitigkeiten vor dem Sozialgericht übernommen. Hierzu gehören unter anderen die Alte Leipziger sowie BGV Badische. Dies ist beispielsweise erforderlich, wenn es nach einem Wegeunfall zum Rechtsstreit mit der Berufsgenossenschaft kommt. Die beiden Versicherer bieten ihren Kunden zudem auch einen Opferrechtsschutz. Dieser ermöglicht es als Nebenkläger in einem Strafverfahren aufzutreten. Fast alle durch die Stiftung Warentest getesteten Assekuranzen bieten ihren Versicherten eine telefonische Rechtsberatung an. Hier können kostenlose Rechtsauskünfte eingeholt werden.

Kosten der Mediation

Viele Streitigkeiten lassen sich auch außergerichtlich lösen. Deshalb beteiligen sich immer mehr Rechtsschutzversicherer auch an den Kosten einer Mediation. Dabei versucht ein neutraler Mediator eine Schlichtung zu erreichen, mit der beide Parteien gut leben können. Bei der Alte Leipziger haben Versicherungsnehmer den Vorteil, dass sie den Mediator frei wählen können. Dagegen wird der Mediator bei ARAG oder HDI-Gerling durch den Versicherer vermittelt. Beim Verkehrsrechtsschutz der BGC Badische ist die Kostenübernahme einer Mediation nicht vorgesehen.

Immer auf das Kleingedruckte achten

Blitzerkasten: Verkehrsrechtsschutz kann hier helfenWer bereits einen Anwalt eingeschaltet hat, darf diesen anschließend nicht mehr wechseln. Im Gegensatz zu einem Arztwechsel werden nach dem Wechsel des Anwalts keine Leistungen mehr erbracht. Beim Abschluss eines Verkehrsrechtsschutzes sollte bedacht werden, dass bei den meisten Versicherern gewisse Wartezeiten gelten. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz nicht direkt mit Abschluss des Vertrags beginnt. Gängig ist eine Wartezeit von 3 Monaten beispielsweise im Vertrags- und Sachenrecht. Allerdings kommt eine Autoreparatur in den meisten Fällen überraschend. Deshalb verzichten die von Stiftung Warentest empfohlenen Tarife auf eine Wartezeit.

Versicherungsnehmer sollten genau überlegen, in welchen Fällen sie den Versicherungsschutz wirklich benötigen. Wer zu oft Leistungen in Anspruch nimmt, muss mit einer Kündigung des Versicherers rechnen. In den Vertragsbedingungen zahlreicherer Versicherer ist das Recht auf Kündigung bei zwei Schadensfällen jährlich festgeschrieben.

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